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S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.08.2020

Antrag Ortsbeirat

S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel

Details im PARLIS OF_1738-5_2020
18.09.2020

Anregung Ortsbeirat

S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel

Details im PARLIS OM_6572_2020
08.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel

Details im PARLIS ST_279_2021
24.08.2021

Antrag Ortsbeirat

Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung Holbeinstraße

Details im PARLIS OF_132-5_2021
10.09.2021

Auskunftsersuchen

Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung Holbeinstraße

Details im PARLIS V_157_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6572 entstanden aus Vorlage: OF 1738/5 vom 27.08.2020

Betreff: S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel
Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn AG dahin gehend einzuwirken, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz wieder hinter die Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße verlegt wird, und dass die S-Bahnen nicht mehr auf der Brücke über der Holbeinstraße oder auf dem Streckenabschnitt ohne Lärmschutzwand kurzzeitig abgestellt werden.

Begründung:

Früher befand sich der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel hinter der Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße. Bürgerinnen und Bürger beklagen sich darüber, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz sich nunmehr auf der Brücke bzw. auf dem Abschnitt ohne Lärmschutzwand befindet. Der Tatbestand wird durch Videoaufnahmen von Anwohnerinnen und Anwohnern belegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 279 Antrag vom 24.08.2021, OF 132/5 Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 157
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69