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Radwege am Mainkai zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke anlegen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.08.2020

Antrag Ortsbeirat

Radwege am Mainkai zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke anlegen

Details im PARLIS OF_1387-1_2020
15.09.2020

Anregung Ortsbeirat

Radwege am Mainkai zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke anlegen

Details im PARLIS OM_6522_2020
06.12.2020

Antrag Ortsbeirat

Tempo 30 und Radweg Mainkai

Details im PARLIS OF_1527-1_2020
12.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Tempo 30 und Radweg Mainkai

Details im PARLIS OM_7022_2021
08.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Radwege am Mainkai zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke anlegen

Details im PARLIS ST_231_2021
12.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

a) Verkehrskontrollen auf dem Mainkai durchführen b) Radwege am Mainkai zwischen Alter Brücke und Untermeinbrücke anlegen

Details im PARLIS ST_333_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6522 entstanden aus Vorlage: OF 1387/1 vom 30.08.2020

Betreff: Radwege am Mainkai zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke anlegen
Der Magistrat wird gebeten, im Straßenabschnitt zwischen Alter Brücke Untermainbrücke und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Nur eine Fahrspur je Fahrtrichtung für den Autoverkehr. 2. Einen Radweg oder Radstreifen oder Radschutzstreifen je Fahrtrichtung - rot markiert.


3. Tempo 30 auf diesem Streckenabschnitt.

Begründung:

Der Mainkai ist nun wieder für den motorisierten Verkehr freigegeben. Es bleibt jedoch eine Lücke im Radwegenetz, die umgehend geschlossen werden sollte. Die Maßnahmen dazu sind einfach und schnell umsetzbar und sollten deshalb noch vor dem Winter umgesetzt werden. Durch Tempo 30 wird die Sicherheit für Radfahrer und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger erhöht. Auch für Anwohner bedeutet es weniger Lärmbelastung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.12.2020, OF 1527/1 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7022
Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 333 Aktenzeichen: 32-1