Künftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Künftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OF_1036-10_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Künftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OM_6493_2020Stellungnahme des Magistrats
Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS ST_299_2021Antrag Ortsbeirat
Künftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OF_1036-10_2020Anregung Ortsbeirat
Künftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OM_6493_2020Stellungnahme des Magistrats
Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS ST_299_2021S A C H S T A N D :
Betreff: Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird bezüglich der künftigen Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wo und wie genau ist die Wendeanlage für Straßenbahnzüge der künftig dort endenden Straßenbahnlinie 19 im Bereich der Haltestelle "Bodenweg" vorgesehen? Dabei wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Vorlage der ersten Pläne sinnvoll wäre. 2. Ab wann sind die entsprechenden Baumaßnahmen ungefähr zu erwarten? 3. Wird, wie bereits erbeten, auf einen Abzweig für eine Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel zumindest an dieser Stelle verzichtet? Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Abzweig von der Trasse der Straßenbahnlinie 18 (zum Beispiel vorbei am Sportpark Preungesheim und der bereits vorhandenen vierspurigen Brücke über die A 661) deutlich sinnvoller erscheint. Dies umso mehr vor dem Hintergrund der günstigeren Bauerfordernisse für eine kürzere neu zu bauende Straßenbahnstrecke. 4. Wie bewertet der Magistrat die vorgenannten Fragen vor dem Hintergrund vermeidbarer Verkehrsbehinderungen?