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Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.09.2016

Antrag Ortsbeirat

Uneingeschränktes Halteverbot ( Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28

Details im PARLIS OF_60-16_2016
04.10.2016

Anregung Ortsbeirat

Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28

Details im PARLIS OM_648_2016
19.12.2016

Stellungnahme des Magistrats

Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 190.1 StVI) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20-28

Details im PARLIS ST_1794_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 60/16 vom 17.09.2016

Betreff: Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Voltenseestraße vor den Hausnummern 26-28 ein eingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 StVO bzw. 290.1 ausweisen zu lassen, entsprechend zu beschildern und zu kontrollieren.

Begründung:

Ständig behindern dauerparkende Kraftfahrzeuge unmittelbar vor und an den Einfahrten zu den Betrieben den Zuliefer- und Kundenverkehr für die dort ansässigen Betriebe. Durch das gesetzeswidrige Parken zum Teil bis 1 m und mehr in die Einfahrten, siehe beigefügte


Bilder, können Zulieferer und Kunden kaum mehr anfahren. Somit wird der Standort der ansässigen Betriebe gefährdet. Wenden im sogenannten Wendehammer ist zudem kaum mehr möglich. . . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1794 Aktenzeichen: 32 1