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Zufahrt zur B 521 über den Landgraben

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Zufahrt zur B 521 über den Landgraben

Details im PARLIS OM_6422_2020
25.08.2020

Antrag Ortsbeirat

Zufahrt zur B 521 über den Landgraben

Details im PARLIS OF_331-16_2020
23.11.2020

Stellungnahme des Magistrats

Zufahrt zur B 521 über den Landgraben

Details im PARLIS ST_1982_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.08.2020, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 331/16 vom 25.08.2020

Betreff: Zufahrt zur B 521 über den Landgraben Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt zur B 521 über den Landgraben mittels des Verkehrszeichens 267 - Einfahrt verboten - mit der zeitlichen Begrenzung von Montag bis Freitag zwischen 06:00 bis 10:00 Uhr zu verbieten. Das Verkehrszeichen ist auf dem Landgraben nach der Einfahrt zum Sportplatz des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim aufzustellen. Eine Sperrung des Landgrabens würde in der oben genannten Zeit nur für circa 20 Meter gelten.

Begründung:

Durch diese Maßnahme kann der Schleichverkehr in den Morgenstunden vom Nordring über den Landgraben auf die B 521 unterbunden werden, ohne die Zufahrt zum Sportplatz des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim oder zu den Glas-/Altkleiderbehältern zu beeinträchtigen. Eine Wendemöglichkeit wäre an dieser Stelle auch gegeben, die Fahrzeuge könnten ganz normal wenden und zurückfahren. Bei einer Ortsbegehung am 10.03.2020 wurde diese Maßnahme mit Vertretern vom Straßenverkehrsamt und dem Schutzmann vor Ort besprochen, die diese Maßnahme befürworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1982 Aktenzeichen: 32 1