Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)
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Bisheriger Verlauf
28.10.2019
17.02.2020
07.08.2020
24.08.2020
08.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße
Details im PARLIS ST_265_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)
Details im PARLIS OM_6408_2020Stellungnahme des Magistrats
Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)
Details im PARLIS ST_241_202128.10.2019
17.02.2020
Stellungnahme des Magistrats
Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße
Details im PARLIS ST_265_202007.08.2020
24.08.2020
08.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)
Details im PARLIS ST_241_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6408 entstanden aus Vorlage: OF 1118/2 vom 07.08.2020
Betreff: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)
Vorgang: V 1464/19 OBR 2; ST 265/20 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung der in der Stellungnahme ST 265 avisierten Maßnahmen zu veranlassen, dass die als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene Freifläche im Bereich Greifstraße/Ecke Rohmerstraße auch in der Raumgestaltung als liegenschaftlich zugehörig zur Fläche Rohmerplatz wahrnehmbar wird. Hierzu ist - zu entsiegeln, angemessen zu bepflanzen und gegebenenfalls mit Rasengittersteinen zu arbeiten; - die Eigentümerschaft der Immobilie Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 dazu anzuhalten, von der Aneignung öffentlichen Gutes abzulassen und die angebrachte Beschilderung "Parken nur für Hausbewohner" zu entfernen; - die Möglichkeit zur Ausstattung der Fläche beispielsweise mit Sitzbank oder Fahrradabstellmöglichkeit zu prüfen. Begründung:
Historische Ansichten aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts legen nahe, dass das betrachtete Areal der Bestimmung nach als öffentliche Grünfläche zu werten ist. Demnach sollte hier rückgebaut und die Parkplatzpiraterie beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 241
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5