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Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum „Schmidtkreisel“

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.07.2020

Antrag Ortsbeirat

Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum Schmidtkreisel

Details im PARLIS OF_1112-2_2020
24.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum „Schmidtkreisel“

Details im PARLIS OM_6405_2020
23.11.2020

Stellungnahme des Magistrats

Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum "Schmidtkreisel"

Details im PARLIS ST_1988_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 1112/2 vom 29.07.2020

Betreff: Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum "Schmidtkreisel" Der Magistrat wird beauftragt, auf der Straße Am Römerhof im Bereich zwischen der Oeserstraße und dem "Schmidtk reisel", auf dem zur Schulwegsicherung Tempo 30 gilt, ausreichend Tempo-30-Schilder aufzustellen und entsprechende Hinweise auf der Fahrbahn anzubringen.

Begründung:

Auf der Straße Am Römerhof gilt zur Schulwegsicherung des Gymnasiums Römerhof Tempo 30. Aus Richtung "Schmidtkreisel" sind nach Einmündung in die Straße Am Römerhof in etwas größerem Abstand Tempo-30-Schilder und eine Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 angebracht. Aus Richtung Oeserstraße ist das erste Tempo-30-Schild erst hinter dem Gymnasium angebracht. Aufgrund der Länge der Straße ist die bis dahin zu fahrende Strecke schon recht lang. Um die Schülerinnen und Schüler ausreichend auf ihrem Schulweg zu schützen, ist es dringend erforderlich, die Aufstellung der entsprechenden Verkehrsschilder und die Abmarkierung der Fahrbahn direkt nach den Straßeneinmündungen der Oeserstraße und des "Schmidtkreisels" vorzunehmen. Als Hinweis für den angemessenen Abstand können dabei die auf der Straße sehr zahlreich vorhandenen Verkehrsschilder (Überholverbot für zweiachsige Fahrzeuge und absolutes Halteverbot) dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1988 Aktenzeichen: 32 1