Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht des Radwegs in der Willemerstraße aufzuheben, um das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu ermöglichen. Dies wird vorgeschlagen, da der Gehweg zu schmal ist und die Sicherheit der Schulkinder gefährdet wird.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Siemensstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
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- Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Siemensstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den benutzungspflichtigen Radweg auf der Willemerstraße im folgenden Abschnitt aufzuheben und dort das Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen: Willemerstraße zwischen Siemensstraße und Dreieichstraße. Hier befinden sich zwei Linksabbiegerspuren, von denen aufgrund des Verkehrsaufkommens nur eine benötigt wird. Die Zweite kann als Radfahrstreifen aufgewiesen werden.
Begründung
Der Gehweg ist in diesen Bereichen zu schmal, um Rad- und Fußverkehr aufzunehmen. Im Bereich der Willemerschule gefährdet der Radweg auf dem zu schmalen Fußweg zudem die Schulkinder.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2020OFOF 1701/5Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufhebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2020Sie sind hierOMOM 6384Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufhebenDirektanregung
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2131Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufhebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats