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Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht des Radwegs in der Willemerstraße aufzuheben, um das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu ermöglichen. Dies wird vorgeschlagen, da der Gehweg zu schmal ist und die Sicherheit der Schulkinder gefährdet wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den benutzungspflichtigen Radweg auf der Willemerstraße im folgenden Abschnitt aufzuheben und dort das Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen: Willemerstraße zwischen Siemensstraße und Dreieichstraße. Hier befinden sich zwei Linksabbiegerspuren, von denen aufgrund des Verkehrsaufkommens nur eine benötigt wird. Die Zweite kann als Radfahrstreifen aufgewiesen werden.

Begründung

Der Gehweg ist in diesen Bereichen zu schmal, um Rad- und Fußverkehr aufzunehmen. Im Bereich der Willemerschule gefährdet der Radweg auf dem zu schmalen Fußweg zudem die Schulkinder.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juli 2020OFOF 1701/5Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufhebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. August 2020Sie sind hier
    OMOM 6384Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben
    Direktanregung
  3. 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2131Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufhebenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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