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Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.07.2020

Antrag Ortsbeirat

Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen

Details im PARLIS OF_1330-6_2020
18.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen

Details im PARLIS OM_6349_2020
08.03.2021

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen

Details im PARLIS ST_574_2021
17.04.2021

Antrag Ortsbeirat

Nied: Glascontainer auf der Höhe der Oeserstraße 130 versetzen

Details im PARLIS OF_11-6_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6349 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.07.2020

Betreff: Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Glascontainer in der Oeserstraße 130 durch einen Unterflurcontainer ausgetauscht werden kann, a lternativ wäre eine Versetzung zu prüfen.

Begründung:

Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich über die häufige Missachtung der Einwurfzeiten und die damit verbundene Lärmbelästigung in Nachtstunden und an Wochenenden. Zudem verstärkt sich "durch seinen ungünstigen Standort gegenüber den zwei Mehrfamilienhäusern der Geräuschpegel im Innenhof der zwei Häuser immens", wie ein Anwohner dem Ortsbeirat schildert. Unterflurcontainer schlucken deutlich mehr Einwurflärm und verringern die Lärmbelästigung. Sollte es baulich nicht möglich sein, an dieser Stelle in die Erde zu gehen, sollte geprüft werden, ob eine Versetzung die erwünschte Erleichterung bringen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 574 Antrag vom 17.04.2021, OF 11/6
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0