Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen
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Bisheriger Verlauf
01.08.2020
18.08.2020
12.03.2021
13.08.2024
03.09.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen
Details im PARLIS OM_6324_2020Stellungnahme des Magistrats
Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen
Details im PARLIS ST_586_2021Antrag Ortsbeirat
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS OF_1334-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS OM_5820_202401.08.2020
18.08.2020
12.03.2021
Stellungnahme des Magistrats
Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen
Details im PARLIS ST_586_202113.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS OF_1334-1_202403.09.2024
Anregung Ortsbeirat
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS OM_5820_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324 entstanden aus Vorlage: OF 1352/1 vom 01.08.2020
Betreff: Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen
Der Magistrat wird aufgefordert, analog zu den Sperrungen der vergangenen Jahre zur Adventszeit die Biebergasse ganzjährig in einen Bereich für zu Fuß Gehende umzuwandeln und den Durchgangsverkehr dort herauszunehmen. Die Maßnahme soll ein Konzept begleiten, in dem die Lage von Pollern und anderen Objekten sowie eine Optimierung des Fahrbahnbelags und der Trassenführung festgeschrieben werden. Der Kiosk soll erhalten bleiben. Weiterhin soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Biebergasse optisch ansprechend gestaltet und damit die Aufenthaltsqualität maßgeblich erhöht werden kann. Lieferverkehr soll - analog zur Praxis für den Börsenplatz - bis 11:00 Uhr möglich sein, sodass sich für den Anlieferverkehr keine Veränderungen ergeben würden. Begründung:
Der Durchgangsverkehr durch die Biebergasse (Einbahnstraße) behindert den Fußgängerverkehr zwischen Hauptwache und Rathenauplatz erheblich. Ein zusätzlicher großzügiger Flanierbereich wäre ein weiterer logischer Schritt zu einer verkehrsberuhigteren Innenstadt. Die Umsetzung hätte - analog zu den Sperrungen in der Adventszeit - keine negativen Auswirkungen auf den Autoverkehr. Die Biebergasse weist keinen bewussten Verkehr mehr auf. Vielmehr führen Navigationsgeräte von Ortsunkundigen den Verkehr immer wieder durch die Biebergasse. Eine bewusste Sperrung würde dazu führen, dass dieser (ungewollte) Verkehr dort nicht mehr durchfährt. Für den Taxiverkehr soll auf das Konzept aus der Adventszeit zurückgegriffen werden, dessen Standorte gemäß den Daten der städtischen Website www.mainziel.de bereits ganzjährig die originären Standorte sind (Große Eschenheimer Straße 8, fünf Halteplätze, Börsenstraße 1, zehn Halteplätze). Von daher wäre formell für den Taxiverkehr gar keine Änderung vorzunehmen. Für einen florierenden Einzelhandel ist eine attraktive und fußgängerfreundliche Innenstadt eine wichtige Voraussetzung. Ein wichtiger Faktor ist dabei, dass sich zu Fuß Gehende nicht vor anderen Verkehrsteilnehmern fürchten müssen. In der Adventszeit hat die Öffnung trotz erheblicher Passantenfrequenz keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie gehabt, sondern hat die Attraktivität der Innenstadt erheblich gesteigert und damit einen hohen Umsatz begünstigt. Die Besucherzahl ist in der Adventszeit besonders hoch. Der Verkehr hat auch in dieser verkehrsreichen Zeit ohne die Befahrung der Biebergasse funktioniert. Die Biebergasse wird für den Verkehr also selbst in verkehrsreichen Zeiten nicht benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 586 Antrag vom 13.08.2024, OF 1334/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5820
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1