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Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.06.2020

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße

Details im PARLIS OF_902-3_2020
25.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße

Details im PARLIS OM_6285_2020
09.11.2020

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Senio-renwohnanlage in der Seumestraße

Details im PARLIS ST_1951_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6285 entstanden aus Vorlage: OF 902/3 vom 10.06.2020

Betreff: Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße
Der Magistrat wird aufgefordert, ähnlich der Schulwegbegehungen eine Begehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich Sandweg/Seumestraße/Musikantenweg/Berger Straße/ Merianstraße/Elkenbachstraße/Mauerweg/Anlagenring im Nahbereich der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße und des GDA-Wohnstifts durchzuführen. Ziel sollte es sein, Barrieren und für Senioren schwer zu meisternde Verkehrssituationen zu benennen und Lösungen dafür zu erarbeiten.

Begründung:

Fehlende Bordsteinabsenkungen und zugeparkte Ecken stellen für Senioren und Menschen mit Einschränkungen unnötige Probleme in der Bewältigung ihres Alltags dar. Gerade im Umfeld größerer Wohnanlagen wie des GDA-Wohnstifts in der Waldschmidtstraße macht es Sinn, im direkten Umfeld Barrieren zu entfernen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1951
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1