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Parkplatzmarkierung für die Straße An der Pfarrwiese 35-59

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der Pfarrwiese

Details im PARLIS OM_4758_2019
16.03.2020

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der Pfarrwiese

Details im PARLIS ST_481_2020
08.06.2020

Antrag Ortsbeirat

Parkplatzmarkierung für die Straße An der Pfarrwiese 35-59

Details im PARLIS OF_246-14_2020
22.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Parkplatzmarkierung für die Straße An der Pfarrwiese 35-59

Details im PARLIS OM_6246_2020
05.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

Parkplatzmarkierung für die Straße An der Pfarrwiese 35-59

Details im PARLIS ST_1747_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6246 entstanden aus Vorlage: OF 246/14 vom 08.06.2020

Betreff: Parkplatzmarkierung für die Straße An der Pfarrwiese 35-59
Vorgang: OM 4758/19 OBR 14; ST 481/20 Mit der Stellungnahme vom 16.03.2020, ST 481, wurde dem Ortsbeirat nach einem Ortstermin mitgeteilt, dass es verschiedene Möglichkeiten der Ausweisung des verkehrsberuhigten Bereiches oder der Ausweisung von Parkplätzen geben würde. Der Ortsbeirat hat sich dazu beraten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Parkplätze zwischen An der Pfarrwiese Nr. 35 und Nr. 59 auf der Straße mittels Parkwinkel einzeichnen zu lassen.

Begründung:

Durch diese Maßnahme sollte das Parken auf dem Gehweg, zumindest auf dieser Seite, unterbunden werden und dadurch auch für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge mehr Platz zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4758
Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1747 Aktenzeichen: 32 1