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Nach erfolgter Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) muss jetzt die Ausleuchtung der Straße sichergestellt werden

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die unzureichende Ausleuchtung der Hintergasse nach der Umrüstung auf LED-Leuchten zu verbessern. Die aktuelle Beleuchtung führt dazu, dass große Bereiche der Straße im Dunkeln liegen, was die Sicherheit der Anwohner gefährdet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Hintergasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die unzureichende Ausleuchtung der Hintergasse - nach der Umrüstung auf LED-Leuchten - in dem Maße zu korrigieren, dass die gesamte Straße gut ausgeleuchtet und der Blendschutz hin zu den Wohnhäusern trotzdem realisiert wird.

Begründung

Nachdem nun endlich die Straßenlaternen von Gas auf LED-Leuchten umgerüstet wurden, ist festzustellen, dass die Straße völlig unzureichend beleuchtet ist. Große Bereiche der Straße liegen jetzt völlig im Dunkeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Juni 2020 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 766/11 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 17. August 2020. Der Magistrat antwortete am 5. Oktober 2020 mit der Stellungnahme ST 1784. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 15 Wochen.

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