Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
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Bisheriger Verlauf
22.06.2020
22.06.2020
12.03.2021
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
Details im PARLIS OM_6229_2020Antrag Ortsbeirat
Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah umzusetzen
Details im PARLIS OF_742-11_2020Stellungnahme des Magistrats
Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
Details im PARLIS ST_646_202122.06.2020
Anregung Ortsbeirat
Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
Details im PARLIS OM_6229_202022.06.2020
Antrag Ortsbeirat
Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah umzusetzen
Details im PARLIS OF_742-11_202012.03.2021
Stellungnahme des Magistrats
Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
Details im PARLIS ST_646_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6229 entstanden aus Vorlage: OF 742/11 vom 22.06.2020
Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: 1. gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019: am Fußgängerüberweg (FGÜ) vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen; 2. gemäß dem Protokoll vom 13.12.2019: in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen; 3. den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen; 4. Installation einer Fußgängerampel über die Gustav-Behringer-Straße bzw. über die Baustraße - je nach Bauphase; 5. Installation einer Beleuchtung des Überweges Gustav-Behringer-Straße (Strommast befindet sich direkt am Überweg); 6. Installation einer Fußgängerampel direkt vor der Schule in der Vatterstraße statt des Zebrastreifens; 7. Einführung der Schülerinnen und Schüler durch die Verkehrspolizei vor der jeweiligen Bauphase in Abstimmung mit der Schulleitung. Besondere Berücksichtigung muss die Zeit nach den Sommerferien finden, wenn die Erstklässler eingeschult werden; 8. Kontaktaufnahme mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel, um zu vereinbaren, dass die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Desweiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden; 9. Installation eines Blinklichtes an der Kreuzung Erlenbruch/Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken. Begründung:
Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o. g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Zusätzlich hat die Schulleitung weitere Maßnahmen als notwendig erkannt. Es ist mit einer starken Zunahme des Verkehrs in der Vatterstraße zu rechnen, sobald der Ringverkehr eingerichtet ist. Zusätzlich hat die VGF mit Bautätigkeiten begonnen, sodass zu erwarten ist, dass der Lieferverkehr von zwei Baustellen und der zusätzliche Autoverkehr, der durch die Einrichtung der Ringstraße entsteht, zu chaotischen Zuständen führt. Die Situation auf den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, Haenischstraße, Gustav-Behringer-Straße und Vatterstraße ist für Grundschulkinder so unübersichtlich, dass Maßnahmen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 646
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31