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Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.06.2020

Antrag Ortsbeirat

Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel

Details im PARLIS OF_551-8_2020
18.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel

Details im PARLIS OM_6211_2020
12.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel

Details im PARLIS ST_1838_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6211 entstanden aus Vorlage: OF 551/8 vom 02.06.2020

Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel
Der Magistrat wird gebeten, die E-Roller-Verleiher wie z. B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden.

Begründung:

Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1838
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1