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Café-Casino in der Textorstraße überprüfen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.06.2020

Antrag Ortsbeirat

Café-Casino in der Textorstraße überprüfen

Details im PARLIS OF_1687-5_2020
19.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Café-Casino in der Textorstraße überprüfen

Details im PARLIS OM_6205_2020
25.09.2020

Stellungnahme des Magistrats

Café-Casino in der Textorstraße überprüfen

Details im PARLIS ST_1734_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6205 entstanden aus Vorlage: OF 1687/5 vom 16.06.2020

Betreff: Café-Casino in der Textorstraße überprüfen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Café im Erdgeschoss der Liegenschaft Textorstraße 89 alle rechtlichen Vorgaben einhält, sowie gegebenenfalls Zuwiderhandlungen zu unterbinden. Insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der zeitlichen Grenzen der Außengastronomie sowie der Höchstzahl an Spielautomaten bestehen diesbezüglich Zweifel. Ferner ist zu prüfen, ob der Inhaber des Cafés als Zweckveranlasser für die lautstarken nächtlichen Ansammlungen unmittelbar vor der Liegenschaft verantwortlich ist und dafür Sorge zu tragen hat, dass diese zukünftig unterbleiben.

Begründung:

Nachdem die Vorgängernutzung als Wettbüro rechtlich beanstandet wurde, wird die Liegenschaft nunmehr als gastronomische Einrichtung betrieben. Mittlerweile beschweren sich wiederholt Anwohner über nächtliche Ruhestörungen (teilweise deutlich nach 24 Uhr) durch Personen auf den Sitzgelegenheiten unmittelbar vor dem Café. Das umgebende Gebiet ist jedoch überwiegend von Wohnnutzung geprägt, daher erscheint die Beeinträchtigung als rechtlich unzulässig. Zudem befinden sich vier - statt der zulässigen drei - Spielautomaten in dem Café. Weiterhin erscheint es nach dem äußeren Gepräge als fraglich, ob der Schwerpunkt des ausgeübten Gewerbes tatsächlich in der Bewirtung liegt oder nicht vielmehr doch in den Spielautomaten. Nachdem nunmehr nächtlich zahlreiche Gäste die Außenbestuhlung des Cafés als Treffpunkt nutzen und lautstark Konflikte austragen und gegenseitig die Motorengeräusch ihrer Autos begutachten sowie Beleidigungen der Anwohnerschaft aussprechen, ist nunmehr insoweit Dringlichkeit gegeben, als ein Zuwarten über die Sommerpause hinaus für die Nachbarschaft unzumutbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1734 Aktenzeichen: 32 0