Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße zu erneuern. Dies ist notwendig, da der Bereich der Weiche eine erhöhte Gefahr für Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer, darstellt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Nonnenpfad — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Die Straßenbaumaßnahmen im zwischen der Herrnstraße und der Straße In der Beginenklause gelegenen Teil des Nonnenpfades26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Nonnenpfad per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Splitt -Mastix-Belag ausgetauscht wird.
Begründung
Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Splitt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2020OFOF 1682/5Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville Straße und Einmündung BrunnenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6202Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung BrunnenstraßeDirektanregung
- 11. September 2020STST 1567Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung BrunnenstraßeStellungnahme
- 31. Januar 2022OFOF 331/5Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2022OMOM 1719Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)Direktanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 1535Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats