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Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.11.2011

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten

Details im PARLIS OF_193-6_2011
29.11.2011

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten

Details im PARLIS OM_617_2011
10.02.2012

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten

Details im PARLIS ST_259_2012
31.03.2012

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!

Details im PARLIS OF_341-6_2012

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 193/6 vom 14.11.2011

Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten
Der Magistrat wird gebeten, auf der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf zu variieren, z. B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen. Langfristig sollten die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen.

Begründung:

Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und ein Kindergarten, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Aktenzeichen: 66 5