Überwachung von Tempo 30 in Griesheim
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Bisheriger Verlauf
14.11.2011
29.11.2011
10.02.2012
10.02.2012
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 616 entstanden aus Vorlage: OF 192/6 vom 14.11.2011
Betreff: Überwachung von Tempo 30 in Griesheim
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, welche Ergebnisse die Geschwindigkeitsmessungen in Griesheim in den letzten beiden Jahren ergeben haben. Sollten in jüngerer Zeit keine Messungen mehr erfolgt sein, wird der Magistrat gebeten, Geschwindigkeitsmessungen insbesondere im Süden Griesheims, z. B. in der Elektron- und Stroofstraße, durchführen zu lassen. Begründung:
Von einer im Süden Griesheims wohnenden Bürgerin wurde die Beobachtung vorgebracht, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Autofahrern das fast überall geltende Tempolimit von 30 Stundenkilometern zum Teil deutlich überschreite. Da der Magistrat an vielen Stellen im Stadtgebiet immer wieder Geschwindigkeitsmessungen durchführt, ist es gut möglich, dass auch aus Griesheim Erkenntnisse vorliegen, inwieweit diese Beobachtungen bestätigt werden können. Sollten keine aktuellen Messergebnisse vorliegen, sollten die vorgebrachten Beobachtungen Anlass sein, neue Messungen durchzuführen. Aus Gründen der Lärmminderung und der Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 260 Aktenzeichen: 32 4