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Nied: Verbindungsweg (unterhalb des Bergmannwegs) in Verlängerung der Zufahrt zur Oeserstraße 80 für Fußgänger und Radfahrer ertüchtigen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.05.2020

Antrag Ortsbeirat

Nied: Verbindungsweg (unterhalb des Bergmannwegs) in Verlängerung der Zufahrt zur Oeserstraße 80 für Fußgänger und Radfahrer ertüchtigen

Details im PARLIS OF_1322-6_2020
16.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Nied: Verbindungsweg (unterhalb des Bergmannwegs) in Verlängerung der Zufahrt zur Oeserstraße 80 für Fußgänger und Radfahrer ertüchtigen

Details im PARLIS OM_6168_2020
05.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Verbindungsweg (unterhalb des Bergmannwegs) in Verlängerung der Zufahrt zur Oeserstraße 80 für Fußgänger und Radfahrer ertüchtigen

Details im PARLIS ST_1768_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6168 entstanden aus Vorlage: OF 1322/6 vom 31.05.2020

Betreff: Nied: Verbindungsweg (unterhalb des Bergmannwegs) in Verlängerung der Zufahrt zur Oeserstraße 80 für Fußgänger und Radfahrer ertüchtigen
Der Magistrat wird gebeten, unter der Annahme, dass die Stadt das oder die Flurstücke aus dem Besitz einer Erbengemeinschaft erworben hat, welche im Anschluss an die Zufahrt zum Georgshof einen Verbindungsweg bis zur Nidda darstellen, diesen Bereich so zu ertüchtigen, dass die Stelle, an der häufig nach Regenfällen Wasser steht und die verschlammt ist, ein schneller Abfluss des Niederschlagswassers erfolgen kann. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls eine Asphaltdecke aufzubringen und seitlich einen leichten Graben (Rinne) auszubilden. Ein Streifen extra für Reiter sollte mit vorgesehen werden. Quelle: GIS Nach langen Regenfällen befindet sich dort über mehrere Tage eine große Wasserfläche

Begründung:

Der im Besitz einer Erbengemeinschaft befindliche Weg wurde von vielen Fußgängern und Radfahrern schon früher als Verbindungsweg zwischen Oeserstraße und Nidda genutzt, jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht ertüchtigt. Sollte der Weg mit Erwerb der Flurstücke in städtisches Eigentum übergegangen sein, sollte eine Ertüchtigung erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1768
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0