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Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.05.2022

Auskunftsersuchen

Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180)

Details im PARLIS V_398_2022
06.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße

Details im PARLIS OM_4226_2023
15.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße

Details im PARLIS ST_726_2024
26.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar

Details im PARLIS OF_850-9_2024
07.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar

Details im PARLIS OM_6146_2024
17.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar

Details im PARLIS ST_401_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6146 entstanden aus Vorlage: OF 850/9 vom 26.10.2024

Betreff: Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar
Vorgang: V 398/22 OBR 9; OM 4226/23 OBR 9; ST 726/24 Das leer stehende Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar in der Ginnheimer Landstraße wurde Mitte Mai diesen Jahres abgerissen. Leider wurden die Arbeiten nicht bis zum Ende durchgeführt, denn Fundament und Versorgungsleitungen sind weiter sichtbar und liegen ungeschützt offen. Ein Antrag mit ähnlichem Wortlaut wurde in der letzten Sitzung des Ortsbeirates zurückgezogen, da es Informationen gab, dass die geforderten Maßnahmen bereits durchgeführt wären. Dem ist aber nicht so, der Zustand ist weiterhin so, wie oben beschrieben. Ebenso sind Anwohner bei einer Ortsbegehung mit dem Wunsch nach Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten an den Ortsbeirat herangetreten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf die VGF einzuwirken, die Arbeiten umgehend zu beenden, den Standort zu planieren und zum Parken herzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 398 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4226
Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 726 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 401
Beratung im Ortsbeirat: 9