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Ein Trinkbrunnen auch im Bahnhofsviertel

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.08.2019

Trinkbrunnen gegen noch mehr Müll

Details im PARLIS K_149_2019
17.01.2020

Stellungnahme des Magistrats

Trinkbrunnen gegen noch mehr Müll

Details im PARLIS ST_20_2020
28.05.2020

Antrag Ortsbeirat

Ein Trinkbrunnen auch im Bahnhofsviertel

Details im PARLIS OF_1317-1_2020
16.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Ein Trinkbrunnen auch im Bahnhofsviertel

Details im PARLIS OM_6135_2020
28.08.2020

Stellungnahme des Magistrats

Ein Trinkbrunnen auch im Bahnhofsviertel

Details im PARLIS ST_1498_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6135 entstanden aus Vorlage: OF 1317/1 vom 28.05.2020

Betreff: Ein Trinkbrunnen auch im Bahnhofsviertel
Vorgang: K 149/19; ST 20/20 In seiner Stellungnahme ST 20 aus diesem Jahr teilte der Magistrat mit, dass ein Trinkbrunnenkonzept erprobt werden soll. Dazu würden fünf Standorte getestet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, bei der Auswahl der Teststandorte einen Ort im Bahnhofsviertel zu wählen und nach Abschluss des Versuchs eigenständig an den Ortsbeirat 1 zu berichten. Die Auswahl des Standorts soll in Absprache mit den bekannten lokalen Initiativen erfolgen. Besonders berücksichtigt werden sollen dabei folgende Standorte: - Kaiserstraße im Bereich der Moselstraße; - Karlsplatz.

Begründung:

Ein Trinkbrunnen ermöglicht jedem Menschen Zugang zu kostenlosem Trinkwasser. Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser wurde durch die Vollversammlung der UN am 28. Juli 2010 beschlossen. Gerade im Bahnhofsviertel leben Menschen, deren Versorgung nicht immer gewährleistet ist. Daher würde ein Trinkbrunnen hier zu einer Verbesserung der Lebenssituation führen. Im Übrigen ermöglicht ein Trinkbrunnen die Reduktion von Plastik in der Umwelt. Flaschen können mehrfach aufgefüllt werden und so Verpackungsmüll vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 20.08.2019, K 149 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 20 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1498 Aktenzeichen: 67 0