Opernplatz
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Bisheriger Verlauf
15.06.2020
16.06.2020
30.10.2020
30.10.2020
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6132 entstanden aus Vorlage: OF 1338/1 vom 15.06.2020
Betreff: Opernplatz
Mülleimer und Glascontainer sind gut, aber wirkungslos. Der Magistrat wird daher gebeten, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, welche der Vermüllung und Lärmbelästigung auf dem Opernplatz in den Abend- und Nachtstunden ein Ende bereiten. Dazu sollen tägliche Kontrollen auf dem Opernplatz durchgeführt werden. Um Müllsünder mit einer Ordnungsstrafe belegen zu können, müssen sie in flagranti erwischt werden. Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe konsequent durchzusetzen, indem große Menschenansammlungen aufgelöst werden. Begründung:
Der Opernplatz ist einer der schönsten Plätze Frankfurts - gewesen. Seit den Corona-Lockerungen wird der Platz von feiernden Menschen verstärkt genutzt. Leider hat dies zur Folge, dass der Platz am nächsten Morgen schlimmer aussieht als nach jeder Silvesternacht. Dies ist nicht nur ein Anblick des Grauens, sondern bietet auch große Verletzungsgefahren. Mittlerweile ist dieser traurige Dauerzustand hessenweit bekannt geworden. Trotz größten Bemühungen der FES, den Platz täglich zu säubern und Mülleimer aufzustellen, ist innerhalb eines Abends wieder alles vermüllt. Große Plakate der Aktion #cleanffm und große Mülleimer haben das Problem in keiner Weise gelöst. Ähnlich wie am Friedberger Platz, scheint es nur noch die Möglichkeit zu geben, dass Ordnungskräfte konsequent durchgreifen. Wenn Frankfurt den Ruf einer Müllstadt loswerden will, sollte umgehend gehandelt werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1919
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4