Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
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Bisheriger Verlauf
21.10.2024
07.11.2024
03.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
Details im PARLIS OF_476-8_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
Details im PARLIS OM_6124_2024Stellungnahme des Magistrats
Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
Details im PARLIS ST_314_202521.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
Details im PARLIS OF_476-8_202407.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
Details im PARLIS OM_6124_202403.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
Details im PARLIS ST_314_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6124 entstanden aus Vorlage: OF 476/8 vom 21.10.2024
Betreff: Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App "Meine Pegel" aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, den Urselbach und den Steinbach für die App "Meine Pegel" der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg vorzuschlagen.
Begründung:
Die App "Meine Pegel" ist eine amtliche Hochwasser-Information mit rund 3.000 Pegeln in Deutschland. Die leicht über Smartphone nutzbare App liefert Infos über aktuelle und prognostizierte Wasserstände von kleineren und größeren Fließgewässern. Für Frankfurt sind derzeit nur die Nidda, der Eschbach und der Erlenbach mit je einem Messpunkt erfasst. Auch die anderen Taunusbäche, die in letzter Zeit häufiger sehr heftige sturzflutartige Wasserbewegungen hatten, sollten hier erfasst sein. Nutzer der App können sich einen schnellen Überblick über die lokale Hochwasserlage verschaffen und/oder werden bei Grenzwertüberschreitungen und/oder Hochwasserwarnungen per Push-Mitteilung informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 314 Aktenzeichen: 90-34