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Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.04.2011

Antrag Ortsbeirat

Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße

Details im PARLIS OF_13-9_2011
12.05.2011

Anregung Ortsbeirat

Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße

Details im PARLIS OM_60_2011
15.07.2011

Stellungnahme des Magistrats

Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße

Details im PARLIS ST_847_2011

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 60 entstanden aus Vorlage: OF 13/9 vom 30.04.2011

Betreff: Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Noch bevor überhaupt eine Baugenehmigung für das Grundstück in der Gustav-Freytag-Straße 34 vorlag, wurde bereits der geplante Neubau mit hochwertigen Eigentumswohnungen inklusive Objektansicht im Internet beworben. Es besteht die Gefahr, dass trotz einer Erhaltungssatzung, die das Dichterviertel vor einer städtebaulichen Entstellung sichern soll, wieder eine historische Villa der Spitzhacke zum Opfer fällt. Die Stadtplanung steht jetzt vor der Grundsatzentscheidung, ob die Erhaltungssatzung das Papier wert ist, auf dem sie steht. Sie wurde gerade aus dem Grund beschlossen, dem ökonomischen Druck standhalten zu können. Eine Abrissgenehmigung für die Gustav-Freytag-Straße 34 wäre eine Dammbruchentscheidung für weitere, dem städtebaulichen Gesamteindruck des Dichterviertels widersprechende Baumaßnahmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. strengste Maßstäbe anzulegen und keine Abrissgenehmigung für das alte Gebäude zu erteilen; 2. den Ortsbeirat in diesem Zusammenhang frühzeitig über weitere Entscheidungen der Behörde zu informieren; 3. den Ortsbeirat über mögliche rechtliche Schwachstellen der Erhaltungssatzung Dichterviertel zu informieren. 4. den Bebauungsplan bei der Erteilung einer eventuell neuen Baugenehmigung unbedingt einzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2011, ST 847 Aktenzeichen: 63 0