Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
30.04.2011
12.05.2011
15.07.2011
Antrag Ortsbeirat
Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Details im PARLIS OF_13-9_2011Ortsbeirat Magistratsvorlage
Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Details im PARLIS OM_60_2011Stellungnahme des Magistrats
Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Details im PARLIS ST_847_201130.04.2011
Antrag Ortsbeirat
Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Details im PARLIS OF_13-9_201112.05.2011
Anregung Ortsbeirat
Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Details im PARLIS OM_60_201115.07.2011
Stellungnahme des Magistrats
Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Details im PARLIS ST_847_2011S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 60 entstanden aus Vorlage: OF 13/9 vom 30.04.2011
Betreff: Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Noch bevor überhaupt eine Baugenehmigung für das Grundstück in der Gustav-Freytag-Straße 34 vorlag, wurde bereits der geplante Neubau mit hochwertigen Eigentumswohnungen inklusive Objektansicht im Internet beworben. Es besteht die Gefahr, dass trotz einer Erhaltungssatzung, die das Dichterviertel vor einer städtebaulichen Entstellung sichern soll, wieder eine historische Villa der Spitzhacke zum Opfer fällt. Die Stadtplanung steht jetzt vor der Grundsatzentscheidung, ob die Erhaltungssatzung das Papier wert ist, auf dem sie steht. Sie wurde gerade aus dem Grund beschlossen, dem ökonomischen Druck standhalten zu können. Eine Abrissgenehmigung für die Gustav-Freytag-Straße 34 wäre eine Dammbruchentscheidung für weitere, dem städtebaulichen Gesamteindruck des Dichterviertels widersprechende Baumaßnahmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. strengste Maßstäbe anzulegen und keine Abrissgenehmigung für das alte Gebäude zu erteilen; 2. den Ortsbeirat in diesem Zusammenhang frühzeitig über weitere Entscheidungen der Behörde zu informieren; 3. den Ortsbeirat über mögliche rechtliche Schwachstellen der Erhaltungssatzung Dichterviertel zu informieren. 4. den Bebauungsplan bei der Erteilung einer eventuell neuen Baugenehmigung unbedingt einzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2011, ST 847 Aktenzeichen: 63 0