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Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.03.2020

Antrag Ortsbeirat

Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“

Details im PARLIS OF_846-3_2020
28.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“

Details im PARLIS OM_6093_2020
12.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“

Details im PARLIS ST_1830_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6093 entstanden aus Vorlage: OF 846/3 vom 01.03.2020

Betreff: Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle "Musterschule" Die Rappstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung. Insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr drängen sich hier die Autos in langer Schlange und dazwischen fahren mit Fahrrädern die Schülerinnen und Schüler der benachbarten Musterschule. Die Ausfahrt an der Rappstraße stadteinwärts auf den Radweg und in den Oberweg ist oftmals nicht möglich. Pkws, die an der Ampel Höhe Musterschule halten, blockieren die Einfahrt in den Oberweg. Gleichzeitig ist die Ausfahrt aus dem Oberweg in die Eckenheimer Landstraße nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die vorgezogene Haltelinie vor der Ampel für Pkws deutlicher zu machen, z. B. durch eine klare Haltelinie und/oder ein Hinweisschild "Bei Rot hier halten". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1830

Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13