Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78
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Bisheriger Verlauf
28.05.2020
28.05.2020
12.10.2020
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78
Details im PARLIS OM_6089_2020Antrag Ortsbeirat
Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78
Details im PARLIS OF_880-3_2020Stellungnahme des Magistrats
Mögliche baurechtliche Verstöße/Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78
Details im PARLIS ST_1810_202028.05.2020
Anregung Ortsbeirat
Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78
Details im PARLIS OM_6089_202028.05.2020
Antrag Ortsbeirat
Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78
Details im PARLIS OF_880-3_202012.10.2020
Stellungnahme des Magistrats
Mögliche baurechtliche Verstöße/Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78
Details im PARLIS ST_1810_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 880/3 vom 28.05.2020
Betreff: Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78
Bezug nehmend auf die Ausführungen eines Bewohners der oben genannten Liegenschaft, in denen er die Veränderungen seit dem Kauf des Hauses durch die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, WPS, beschreibt, stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen wie die Aufstellung eines zwei Jahre lang nicht benutzten Gerüstes und die Art der geplanten Modernisierungen, die ähnlich wie die bei der von der WPS erworbenen Liegenschaft in der Spohrstraße 62 verlaufen - der Leiter der Stabsstelle Mieterschutz hatte diese als "nicht haltbar bezeichnet". Nach Aussage des Mieters wurden sowohl der Oberbürgermeister als auch der Planungsdezernent von den unhaltbaren Zuständen unterrichtet (Bauamt und Polizei waren - nach Aussagen des Mieters - schon öfters vor Ort). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu den geschilderten und ihm offenbar bekannten Zuständen Stellung zu nehmen und Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus sollte er die Milieuschutzsatzung u. a. auf den Bereich Eschersheimer Landstraße erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1810 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 2