Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
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Bisheriger Verlauf
28.10.2024
08.11.2024
14.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
Details im PARLIS OF_549-12_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
Details im PARLIS OM_6085_2024Stellungnahme des Magistrats
Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
Details im PARLIS ST_614_202528.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
Details im PARLIS OF_549-12_202408.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
Details im PARLIS OM_6085_202414.04.2025
Stellungnahme des Magistrats
Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
Details im PARLIS ST_614_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 549/12 vom 28.10.2024
Betreff: Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach, etwa auf Höhe des Pfostens des Kinderwanderwegs) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung:
Die Drainage an der markierten Stelle unter dem asphaltierten Weg ist seit Längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 614
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme