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Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.12.2019

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-Straße

Details im PARLIS OF_898-10_2019
19.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-Straße

Details im PARLIS OM_6045_2020
21.08.2020

Stellungnahme des Magistrats

Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße

Details im PARLIS ST_1463_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6045 entstanden aus Vorlage: OF 898/10 vom 17.12.2019

Betreff: Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße Der Magistrat wird gebeten, für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet K arl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße einen Bebauungsplan aufzustellen, der für das erstere Gebiet eine Wohnbebauung mit drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und das letztere eine Gewerbenutzung unter Ausgleich für den Grüngürtel vorsieht.

Begründung:

Der Magistrat hat mitgeteilt, dass für dieses Gebiet kein Bebauungsplan vorgesehen ist. Insbesondere für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße ist eine Baugenehmigung im Rahmen des Einfügens aber sehr schwierig, weil es rund um das Gelände die unterschiedlichsten Bauformen gibt: Einfamilien-Reihenhäuser, hohe klassische Vorstadthäuser aus dem späten 19. Jahrhundert, Hofreiten, ein Hochhaus sowie Wohnhäuser mit drei bis vier Vollgeschossen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beplanung dieses Geländes dringend geboten, um sein Potenzial für den Wohnungsbau an dieser bestens erschlossenen Stelle optimal zu erschließen. In diesem Zusammenhang könnte auch das Gebiet zwischen Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße für die Gewerbenutzung überplant werden, um für das Gewerbegebiet dringend erforderliche Erweiterungsflächen zu schaffen und Gewerbebetriebe dort zu halten. Ein Ausgleich für die dafür erforderlichen Grüngürtelflächen, die an dieser Stelle mangels Vernetzung nicht optimal wirken, ist zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1463 Aktenzeichen: 61 00