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Mobile barrierefreie Komposttoilette am Spielplatz „An den Bergen“ aufstellen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Mobile barrierefreie Kompost-Toilette am Spielplatz „An den Bergen“ aufstellen

Details im PARLIS OF_178-13_2024
05.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Mobile barrierefreie Komposttoilette am Spielplatz „An den Bergen“ aufstellen

Details im PARLIS OM_6035_2024
12.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Mobile barrierefreie Komposttoilette am Spielplatz „An den Bergen“ aufstellen

Details im PARLIS ST_746_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6035 entstanden aus Vorlage: OF 178/13 vom 21.10.2024

Betreff: Mobile barrierefreie Komposttoilette am Spielplatz "An den Bergen" aufstellen Der Magistrat wird gebeten, eine mobile barrierefreie Komposttoilette am Spielplatz "An den Bergen" aufzuste llen.

Begründung:

Bereits in früheren Jahren gab es Beschwerden der Anwohner, deren Heckenbepflanzung gern als Ersatz für fehlende Toiletten genutzt wurde. Seit der Sanierung 2023 wird der Spielplatz "An den Bergen" noch besser angenommen als zuvor. Die Aufstellung einer mobilen Komposttoilette wäre eine nachhaltige Lösung für Familien wie Anwohner und könnte zudem auch von den zahlreichen Spaziergängern an diesem Weg genutzt werden. Auf der gegenüberliegenden Wiese ist ausreichend Platz vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 746
Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.