Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
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Bisheriger Verlauf
02.05.2020
19.05.2020
21.09.2020
12.10.2020
27.10.2020
Antrag Ortsbeirat
Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Details im PARLIS OF_964-10_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Details im PARLIS OM_6033_2020Stellungnahme des Magistrats
Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Details im PARLIS ST_1653_2020Antrag Ortsbeirat
Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Details im PARLIS OF_1069-10_202002.05.2020
Antrag Ortsbeirat
Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Details im PARLIS OF_964-10_202019.05.2020
Anregung Ortsbeirat
Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Details im PARLIS OM_6033_202021.09.2020
Stellungnahme des Magistrats
Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Details im PARLIS ST_1653_202012.10.2020
Antrag Ortsbeirat
Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Details im PARLIS OF_1069-10_202027.10.2020
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6033 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 02.05.2020
Betreff: Bauvorhaben in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim
Der Magistrat wird gebeten, 1. die Verkehrserschließung des aktuell in der öffentlichen Diskussion stehenden Bauvorhabens in der Peter-Henlein-Straße in Eckenheim über die Hügelstraße zu ermöglichen; 2. sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein: die unverändert ausstehende öffentliche Vorstellung des Bauvorhabens nunmehr umgehend zu veranlassen. Begründung:
Das Thema ist seit Monaten in der Diskussion, es liegen keine ausreichenden Informationen hierzu vor. Sinnvoll wäre die Vorlage eines akzeptablen Verkehrserschließungskonzeptes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1653 Antrag vom 12.10.2020, OF 1069/10 Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1805
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00