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Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen

Details im PARLIS OF_292-16_2024
05.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen

Details im PARLIS OM_6023_2024
10.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen

Details im PARLIS ST_927_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 292/16 vom 22.10.2024

Betreff: Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen
Die Buslinie 551 wird von vielen Schülerinnen und Schülern der Schule am Ried, insbesondere aus dem Stadtteil Fechenheim, für den Schulweg genutzt. Der derzeitige Fahrplan stellt jedoch keine verlässliche und durchgängige Direktverbindung zwischen der Schule am Ried und Fechenheim dar. Morgens gibt es lediglich eine Verbindung, die um 07:28 Uhr an der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule ankommt, was nur für Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsbeginn um 07:45 Uhr eine Option darstellt. Für Kinder, die zur zweiten Stunde (Beginn um 08:30 Uhr) zur Schule müssen, gibt es keine geeignete Direktverbindung. Nach Unterrichtsschluss, der je nach Tag um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr oder 15:30 Uhr liegt, besteht zudem häufig eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten auf den nächsten Bus. Darüber hinaus fallen Fahrten der Linie 551 regelmäßig ersatzlos aus oder haben erhebliche Verspätungen. Der Magistrat wird daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben den Fahrplan der Linie 551 zu überarbeiten und zu ergänzen. Ziel ist es, eine verlässliche Direktverbindung zwischen Fechenheim und der Schule am Ried sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowohl morgens als auch nachmittags gerecht wird. Dabei sollen regelmäßige und pünktliche Busfahrten während der Schulzeiten garantiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 927
Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme