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Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Lieferzone Alte Gasse einrichten

Details im PARLIS OF_1397-1_2024
29.10.2024

Anregung Ortsbeirat

Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten

Details im PARLIS OM_5993_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5993 entstanden aus Vorlage: OF 1397/1 vom 08.10.2024

Betreff: Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nördlich der Alten Gasse 71 eine Lade-/ Lieferzone für zwei Fahrzeuge in den bestehenden Parkbuchten einzurichten und diese entsprechend markieren und beschildern zu lassen.

Begründung:

Die Nachfrage nach einer ausgewiesenen Lade-/Lieferzone für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistende in der Alten Gasse ist erheblich. Aktuell parken Lieferdienste und Speditionen oft in zweiter Reihe oder auf Gehwegen, was den Fußverkehr behindert und den fließenden Straßenverkehr beeinträchtigt. Eine markierte und beschilderte Lade-/Lieferzone würde diese Probleme nachhaltig lösen und den Verkehrsfluss verbessern. Foto: privat Luftbild: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme