Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
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Bisheriger Verlauf
08.10.2024
29.10.2024
25.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
Details im PARLIS OF_1393-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
Details im PARLIS OM_5990_2024Stellungnahme des Magistrats
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
Details im PARLIS ST_692_202508.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
Details im PARLIS OF_1393-1_202429.10.2024
Anregung Ortsbeirat
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
Details im PARLIS OM_5990_202425.04.2025
Stellungnahme des Magistrats
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
Details im PARLIS ST_692_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5990 entstanden aus Vorlage: OF 1393/1 vom 08.10.2024
Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
Der Magistrat wird gebeten, in der Bethmannstraße, insbesondere im Umfeld des Bethmanngeländes und des ehemaligen Bundesrechnungshofs, auf beiden Straßenseiten zusätzliche Fahrradbügel an geeigneten Stellen installieren zu lassen. Begründung:
In diesem Abschnitt gibt es einen erheblichen Mangel an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Zusätzliche Fahrradbügel würden den Fahrradverkehr fördern und die Situation für Fahrradfahrende verbessern, die aktuell Schwierigkeiten haben, ihre Fahrräder sicher anzuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 692
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme