Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen
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Bisheriger Verlauf
24.06.2021
09.07.2021
21.01.2022
20.05.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen
Details im PARLIS OM_597_2021Stellungnahme des Magistrats
Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen
Details im PARLIS ST_166_2022Stellungnahme des Magistrats
Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen
Details im PARLIS ST_1228_202224.06.2021
09.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen
Details im PARLIS OM_597_202121.01.2022
Stellungnahme des Magistrats
Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen
Details im PARLIS ST_166_202220.05.2022
Stellungnahme des Magistrats
Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen
Details im PARLIS ST_1228_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 597 entstanden aus Vorlage: OF 64/12 vom 24.06.2021
Betreff: Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Orte in Kalbach und in Riedberg für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. Rolli-Karussell) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre. Begründung:
Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z. B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte, wie das Beispiel im Anhang, durch die Stadt Frankfurt installiert werden können. Quelle: Beckmann Rohlstuhlkarussell - yatego.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1228
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 2