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Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.02.2020

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad

Details im PARLIS OF_1616-5_2020
15.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad

Details im PARLIS OM_5977_2020
25.09.2020

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad

Details im PARLIS ST_1714_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5977 entstanden aus Vorlage: OF 1616/5 vom 28.02.2020

Betreff: Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad
Der Magistrat wird gebeten, in der Frauenhofstraße in Niederrad zwischen Bruchfeldstraße und Niederräder Landstraße eine Verkehrsmessung durchzuführen. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h überschritten, und kann ein fest installierter Blitzer sinnvoll sein? 2. Wie hoch ist die Feinstaubbelastung in diesem Abschnitt der Frauenhofstraße?


3. Wie häufig gibt es Falschparker, und wie kann die geltende Parkordnung dauerhaft gesichert werden? 4. Wie kann den sogenannten Elterntaxis entgegengewirkt werden?

Begründung:

Die Frauenhofstraße in Niederrad ist im oben genannten Abschnitt stark belastet durch Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, und Falschparker. Zudem wird dieser Straßenabschnitt oft als Abkürzung genutzt, und Elterntaxis in die Frauenhofstraße sind ein Problem. Eine Verkehrsmessung soll Aufschluss zu diesen Fragen geben und dazu führen, dass Gegenmaßnahmen erwirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1714
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4