Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad
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Bisheriger Verlauf
28.02.2020
15.05.2020
25.09.2020
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad
Details im PARLIS OF_1616-5_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad
Details im PARLIS OM_5977_2020Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad
Details im PARLIS ST_1714_202028.02.2020
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad
Details im PARLIS OF_1616-5_202015.05.2020
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad
Details im PARLIS OM_5977_202025.09.2020
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad
Details im PARLIS ST_1714_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5977 entstanden aus Vorlage: OF 1616/5 vom 28.02.2020
3. Wie häufig gibt es Falschparker, und wie kann die geltende Parkordnung dauerhaft gesichert werden? 4. Wie kann den sogenannten Elterntaxis entgegengewirkt werden?
Betreff: Verkehrsmessung in der Frauenhofstraße in Niederrad
Der Magistrat wird gebeten, in der Frauenhofstraße in Niederrad zwischen Bruchfeldstraße und Niederräder Landstraße eine Verkehrsmessung durchzuführen. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h überschritten, und kann ein fest installierter Blitzer sinnvoll sein? 2. Wie hoch ist die Feinstaubbelastung in diesem Abschnitt der Frauenhofstraße?3. Wie häufig gibt es Falschparker, und wie kann die geltende Parkordnung dauerhaft gesichert werden? 4. Wie kann den sogenannten Elterntaxis entgegengewirkt werden?
Begründung:
Die Frauenhofstraße in Niederrad ist im oben genannten Abschnitt stark belastet durch Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, und Falschparker. Zudem wird dieser Straßenabschnitt oft als Abkürzung genutzt, und Elterntaxis in die Frauenhofstraße sind ein Problem. Eine Verkehrsmessung soll Aufschluss zu diesen Fragen geben und dazu führen, dass Gegenmaßnahmen erwirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1714
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4