Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der
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Bisheriger Verlauf
02.03.2020
12.05.2020
25.09.2020
Antrag Ortsbeirat
Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11
Details im PARLIS OF_1263-6_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11
Details im PARLIS OM_5953_2020Stellungnahme des Magistrats
Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11
Details im PARLIS ST_1718_202002.03.2020
Antrag Ortsbeirat
Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11
Details im PARLIS OF_1263-6_202012.05.2020
Anregung Ortsbeirat
Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11
Details im PARLIS OM_5953_202025.09.2020
Stellungnahme des Magistrats
Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11
Details im PARLIS ST_1718_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5953 entstanden aus Vorlage: OF 1263/6 vom 02.03.2020
Betreff: Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der
Hausnummer 11 Der Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11 ein oder zwei markierte Parkplätze auszuweisen. Damit die Parkplätze auch den Patienten einer benachbarten Arztpraxis zugutekommen, sind diese mit einer Parkscheibenregelung zu versehen, die wochentags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr das Parken auf 90 Minuten begrenzt. Begründung:
In diesem Bereich gibt es großen Bedarf an Parkplätzen. Vor der Hausnummer 11 ist Platz für ein bis zwei Parkplätze. Eine benachbarte Arztpraxis sowie weitere Geschäfte in der Nähe würden davon profitieren, wenn die Parkplätze eine zeitliche Beschränkung der Parkdauer hätten, damit nicht wenige sehr lange parkende Fahrzeuge die Parkplätze belegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1718
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1