Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
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Bisheriger Verlauf
02.09.2024
13.09.2024
18.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
Details im PARLIS OF_535-12_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
Details im PARLIS OM_5922_2024Stellungnahme des Magistrats
Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
Details im PARLIS ST_1945_202402.09.2024
Antrag Ortsbeirat
Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
Details im PARLIS OF_535-12_202413.09.2024
Anregung Ortsbeirat
Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
Details im PARLIS OM_5922_202418.11.2024
Stellungnahme des Magistrats
Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
Details im PARLIS ST_1945_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5922 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 02.09.2024
Betreff: Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindertagesstätten und Rathäuser, die aus Erfahrung der örtlichen Feuerwehr besonders gefährdet für Hochwasserschäden sind, mit entsprechendem Equipment zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen wie Pumpen und ggf. Luftentfeuchter ausgestattet werden können. Begründung:
Wie es sich nach dem letzten Starkregen in Frankfurt am Main gezeigt hat, ist die Feuerwehr bei einer Vielzahl gefluteter Keller - verständlicherweise - völlig überfordert. Privatpersonen können sich in vorausschauender Weise um die nützlichen Geräte selbst kümmern. Wie sieht es jedoch bei den öffentlichen Gebäuden aus? Daher ist es sinnvoll, die öffentlichen Gebäude, die von diesem Risiko betroffen sind (z. B. veraltete Bausubstanz, ungünstige topografische Lage etc.), mit dem erforderlichen Equipment auszustatten, sodass die Hausmeister und/oder freiwilligen Helfer die Schäden beheben bzw. verringern können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1945 Aktenzeichen: 79-2