Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Entwässerungsequipment zu prüfen, um Hochwasserschäden zu vermeiden. Dies ist notwendig, da die Feuerwehr bei Starkregenereignissen überfordert ist und private Maßnahmen nicht ausreichen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindertagesstätten und Rathäuser, die aus Erfahrung der örtlichen Feuerwehr besonders gefährdet für Hochwasserschäden sind, mit entsprechendem Equipment zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen wie Pumpen und ggf. Luftentfeuchter ausgestattet werden können.
Begründung
Wie es sich nach dem letzten Starkregen in Frankfurt am Main gezeigt hat, ist die Feuerwehr bei einer Vielzahl gefluteter Keller - verständlicherweise - völlig überfordert. Privatpersonen können sich in vorausschauender Weise um die nützlichen Geräte selbst kümmern. Wie sieht es jedoch bei den öffentlichen Gebäuden aus? Daher ist es sinnvoll, die öffentlichen Gebäude, die von diesem Risiko betroffen sind (z. B. veraltete Bausubstanz, ungünstige topografische Lage etc.), mit dem erforderlichen Equipment auszustatten, sodass die Hausmeister und/oder freiwilligen Helfer die Schäden beheben bzw. verringern können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2024OFOF 529/12Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit EntwässerungsequipmentOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2024OFOF 535/12Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit EntwässerungsequipmentOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 13. September 2024Sie sind hierOMOM 5922Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit EntwässerungsequipmentDirektanregung
- 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1945Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit EntwässerungsequipmentStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats