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Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeiden

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeiden

Details im PARLIS OF_864-10_2024
10.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeiden

Details im PARLIS OM_5900_2024
17.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeiden

Details im PARLIS ST_126_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5900 entstanden aus Vorlage: OF 864/10 vom 26.08.2024

Betreff: Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermeiden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie insbesondere im Berufsverkehr Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermieden werden können. Dies kann beispielsweise im Berufsverkehr durch geringfügige Verlängerungen der Grünphasen um wenige Sekunden für die Ampelanlage auf der Hügelstraße an der Ecke Karl-von-Drais-Straße zeitgleich in nördliche, östliche und westliche Richtung erfolgen.

Begründung:

Vermeidbare Staus sollten bitte auch zur Vermeidung unnötigen CO2-Ausstoßes vermieden werden. Dies auch, weil dort unter anderem durch die Rückstaus immer auch der öffentliche Personennahverkehr bzw. die Buslinie 39 betroffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 126
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1