Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermeiden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Vermeidung von Rückstaus auf der Hügelstraße zu prüfen, insbesondere während des Berufsverkehrs. Ziel ist es, die Verkehrssituation zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie insbesondere im Berufsverkehr Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermieden werden können. Dies kann beispielsweise im Berufsverkehr durch geringfügige Verlängerungen der Grünphasen um wenige Sekunden für die Ampelanlage auf der Hügelstraße an der Ecke Karl-von-Drais-Straße zeitgleich in nördliche, östliche und westliche Richtung erfolgen.
Begründung
Vermeidbare Staus sollten bitte auch zur Vermeidung unnötigen CO2-Ausstoßes vermieden werden. Dies auch, weil dort unter anderem durch die Rückstaus immer auch der öffentliche Personennahverkehr bzw. die Buslinie 39 betroffen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2024OFOF 864/10Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeidenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024Sie sind hierOMOM 5900Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeidenDirektanregung
- 17. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 126Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1