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Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildern

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildern

Details im PARLIS OF_1381-1_2024
03.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildern

Details im PARLIS OM_5826_2024
27.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildern

Details im PARLIS ST_1063_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5826 entstanden aus Vorlage: OF 1381/1 vom 29.08.2024

Betreff: Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildern
Im Bahnhofsviertel wurden in den letzten Wochen zwei Toilettenanlagen, jeweils eine in der Moselstraße und eine in der Kaiserstraße, aufgestellt und in Betrieb genommen. Diese funktionieren wunderbar, erzeugen keine Geruchsbelästigung und sind eine große Hilfe im Kampf gegen die Verschmutzung des Viertels. Leider sind diese "Betonklötze" grau und könnten durchaus ein schöneres Bild nach außen hin abgeben. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Außenwände optisch ansprechend gestalten zu lassen. Dies soll in Absprache mit dem Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel und dem Regionalrat Bahnhofsviertel erfolgen. Für eine Zusammenarbeit bei der Gestaltung mit Akteuren aus dem Viertel kommen Schulen (Karmeliterschule, Weißfrauenschule), Kindereinrichtungen (z. B. Internationales Kinderhaus) sowie Bewohner*inneninitiativen oder Künstler*innen, die über Erfahrung mit solchen Projekten verfügen, inf rage. Weiterhin sollten beide Toilettenanlagen gerade für Besucherinnen und Besucher leicht zu finden sein. Deswegen ist eine ausreichende Beschilderung im Umfeld (z. B. an Kreuzungen) notwendig und entsprechend vorzusehen.

Begründung:

Der Ortsbeirat ist dankbar, dass die seit vielen Jahren geforderten öffentlichen Toiletten im Bahnhofsviertel zumindest an den Standorten Kaiserstraße und Moselstraße inzwischen errichtet wurden. Zu Recht werden im Viertel allerdings die tristen, grauen Außenwände der beiden Anlagen kritisiert. Sie tragen nicht zur Verschönerung des Viertels bei. Die bunt bemalte Toilettenanalage im Osthafenpark zeigt, dass es auch besser geht. Eine Ausschilderung der Toiletten ist bisher bedauerlicherweise unterblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1063
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme