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Nied: Hindernisse am S-Bahnhof Nied reduzieren

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.02.2020

Antrag Ortsbeirat

Nied: Hindernisse am S-Bahnhof Nied reduzieren

Details im PARLIS OF_1229-6_2020
18.02.2020

Anregung Ortsbeirat

Nied: Hindernisse am S-Bahnhof Nied reduzieren

Details im PARLIS OM_5810_2020
15.06.2020

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Hindernisse am S-Bahnhof Nied reduzieren

Details im PARLIS ST_1121_2020
08.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Hindernisse am S-Bahnhof Nied reduzieren

Details im PARLIS ST_267_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5810 entstanden aus Vorlage: OF 1229/6 vom 03.02.2020

Betreff: Nied: Hindernisse am S-Bahnhof Nied reduzieren
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was unternommen werden kann, um die Rampe, die vom Gehweg entlang der Oeserstraße zum Bahnsteig in Richtung Frankfurt führt, für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nutzbar bzw. besser nutzbar zu machen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, die Fußgängerampel am Bahnhof um ein akustisches Signal zu erweitern.

Begründung:

Die Rampe, die vom Gehweg entlang der Oeserstraße zum Bahnsteig in Richtung Frankfurt führt, ist leider mit Stufen ausgestattet und damit für Rollstuhlfahrende nicht nutzbar. Auch Passagiere, die einen Kinderwagen oder einen Rollator mitführen, können diese nur eingeschränkt nutzen. Würde wenigstens die Hälfte der Rampe begradigt werden, wäre dies eine deutliche Erleichterung, da die betreffenden Personen nicht mehr gezwungen wären, einen erheblichen Umweg in Kauf zu nehmen. Momentan muss man aus dem Nieder Ortskern von Osten kommend zunächst die Straße überqueren, um barrierefrei auf den Bahnsteig zu gelangen. Um auch für sehbehinderte Menschen die Überquerung der Straße zu ermöglichen, sollte die Fußgängerampel an dieser Stelle mit einem akustischen Signal nachgerüstet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 267
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0