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Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Griesheim: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten

Details im PARLIS OF_1072-6_2024
03.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten

Details im PARLIS OM_5801_2024
13.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten

Details im PARLIS ST_103_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1072/6 vom 19.08.2024

Betreff: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten
Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin der Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahme könnte das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein.

Begründung:

Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen in der Saalbau ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße als Sackgasse endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 103
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1