Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 fordert eine deutliche Verkürzung der Bauzeit für die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße, um die Belastungen für die Anwohner zu reduzieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Verkehrsbelastung zu verringern und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Leonhardsgasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Sanierung der Fahrbahndecke und Erneuerung des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten.
Begründung
Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2019MM 144Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt - zwischen der HeinzHerbertKarryStraße und der Atzelbergstraße hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 24. Januar 2020OFOF 706/11Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5791Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzenDirektanregung
- 15. Mai 2020STST 1000Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzenStellungnahme
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 311Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5