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Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.02.2019

Anregung Ortsbeirat

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße

Details im PARLIS OM_4239_2019
03.06.2019

Stellungnahme des Magistrats

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße

Details im PARLIS ST_1077_2019
29.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

Details im PARLIS OF_1568-5_2020
14.02.2020

Anregung Ortsbeirat

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

Details im PARLIS OM_5771_2020
15.05.2020

Stellungnahme des Magistrats

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

Details im PARLIS ST_989_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5771 entstanden aus Vorlage: OF 1568/5 vom 29.01.2020

Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)
Vorgang: OM 4239/19 OBR 5; ST 1077/19 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Einmündung der Straße An der Man nsfaust in die Mathildenstraße abzupollern.

Begründung:

Auf der linken Fahrbahnseite der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße befindet sich eine Sperrfläche, auf der nicht geparkt werden darf. Das Zuparken geschieht jedoch mit Regelmäßigkeit, sodass die Fahrzeuge der FES nur mit Schwierigkeiten diesen Abschnitt befahren können. Der Magistrat sagte das Abpollern für das 3. Quartal 2019 zu. Dies wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dies nun umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4239
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 989 Aktenzeichen: 66 0