Buslinie am Museumsufer
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Bisheriger Verlauf
17.05.2024
13.06.2024
05.07.2024
06.12.2024
Vortrag des Magistrats
Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2025 (ab 15.12.2024) - lokaler Nahverkehr Bus
Details im PARLIS M_66_202417.05.2024
Vortrag des Magistrats
Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2025 (ab 15.12.2024) - lokaler Nahverkehr Bus
Details im PARLIS M_66_202406.12.2024
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5768 entstanden aus Vorlage: OF 1157/5 vom 13.06.2024
Betreff: Buslinie am Museumsufer
Vorgang: M 66/24 Der Magistrat wird aufgefordert, das Museumsufer besser mittels des ÖPNV zu erschließen. Hierzu sollte eine Buslinie entlang des Schaumainkais geführt werden. Begründung:
Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine bessere Anbindung des Museumsufers mittels des ÖPNV. Gerade für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, ist das Museumsufer schlecht erreichbar. Die Buslinie 46 verkehrte viele Jahre zwischen dem Hauptbahnhof und der S-Bahn-Station "Mühlberg" entlang des Museumsufers in Sachsenhausen. Die Linie wurde vor einiger Zeit wegen geringem Fahrgastaufkommen eingestellt. Bestimmendes Kriterium für die Einrichtung einer Buslinie zur Anbindung des Museumsufers sollte aber nicht einzig ein bestimmtes Fahrgastaufkommen sein. Das Museumsufer bildet ein wichtiges Kulturzentrum Frankfurts. Dies sollte für alle Menschen - auch jene, die nur eingeschränkt mobil sind - gut erreichbar sein. Auch vor dem Hintergrund der Mobilitätswende sollte das Museumsufer und das angrenzende Mainufer als Kultur- und Naherholungsbereich mit einem Bus barrierefrei erreichbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 66 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2111
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11