Straßeneinmündung kenntlich machen
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Bisheriger Verlauf
18.06.2024
05.07.2024
06.12.2024
06.12.2024
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5761 entstanden aus Vorlage: OF 316/15 vom 18.06.2024
Betreff: Straßeneinmündung kenntlich machen
Der Magistrat wird gebeten, auf die Hauptfahrbahn der Albert-Schweitzer-Straße in südwestlicher Richtung vor der Einmündung des Seitenarms zu den Hausnummern 52 bis 64 einen gestrichelten Balken (Haltelinie) aufzubringen, um auf die unübersichtliche vorfahrtsberechtigte, von rechts kommende Stichstraße aufmerksam zu machen. Begründung:
An dieser Stelle ist die Übersichtlichkeit durch legal parkende Pkw auf dem rechten Parkstreifen sehr eingeschränkt, siehe Foto. Es kommt dort immer wieder durch unangepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Rechts-vor-Links-Regelung zu Beinahe-Unfällen und Hupkonzerten. Durch eine Markierung, wie man sie im gesamten Stadtgebiet vor gefährlichen Einmündungen vorfinden kann, würde diese entschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2096
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme