Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
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Bisheriger Verlauf
14.06.2024
02.07.2024
01.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
Details im PARLIS OF_1307-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
Details im PARLIS OM_5740_2024Stellungnahme des Magistrats
Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
Details im PARLIS ST_1914_202414.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
Details im PARLIS OF_1307-1_202402.07.2024
Anregung Ortsbeirat
Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
Details im PARLIS OM_5740_202401.11.2024
Stellungnahme des Magistrats
Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
Details im PARLIS ST_1914_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5740 entstanden aus Vorlage: OF 1307/1 vom 14.06.2024
Betreff: Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die derzeit brach liegende Fläche für einen späteren Bau einer Schule an der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee bis zum Baubeginn dieser Schule (voraussichtlich in 2029) verschiedenen Initiativen aus dem Gallus, die bereits mit dem Ortsbeirat in Kontakt sind, vorübergehend überlassen werden kann. Begründung:
Die Schule soll nach derzeitigen Informationen frühestens 2029 gebaut werden. Die Nachbarschaft der Baumaßnahme auf dem FAZ-Areal fordert, dass die Flächen nicht vollständig an den Bauträger der Baumaßnahme auf dem restlichen FAZ-Areal zum Beispiel für eine Baustelleneinrichtung vermietet werden, sondern dass Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohnenden ergriffen werden. Die Aufstellung von Containern für verschiedene Initiativen würde helfen, die brach liegende Fläche zu beleben und eine soziale Kontrolle bis zum Beginn der Baumaßnahme zu bieten. Grafik: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1914
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1