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Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen

Details im PARLIS OF_1307-1_2024
02.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen

Details im PARLIS OM_5740_2024
01.11.2024

Stellungnahme des Magistrats

Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen

Details im PARLIS ST_1914_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5740 entstanden aus Vorlage: OF 1307/1 vom 14.06.2024

Betreff: Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die derzeit brach liegende Fläche für einen späteren Bau einer Schule an der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee bis zum Baubeginn dieser Schule (voraussichtlich in 2029) verschiedenen Initiativen aus dem Gallus, die bereits mit dem Ortsbeirat in Kontakt sind, vorübergehend überlassen werden kann.

Begründung:

Die Schule soll nach derzeitigen Informationen frühestens 2029 gebaut werden. Die Nachbarschaft der Baumaßnahme auf dem FAZ-Areal fordert, dass die Flächen nicht vollständig an den Bauträger der Baumaßnahme auf dem restlichen FAZ-Areal zum Beispiel für eine Baustelleneinrichtung vermietet werden, sondern dass Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohnenden ergriffen werden. Die Aufstellung von Containern für verschiedene Initiativen würde helfen, die brach liegende Fläche zu beleben und eine soziale Kontrolle bis zum Beginn der Baumaßnahme zu bieten. Grafik: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1914
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1