Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Hundekotbeutelspenders
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, einen eingezäunten Hundeauslaufbereich auf der Frankenallee zu schaffen, um Hundehaltern eine sichere Fläche zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll die ungenutzte Wiese besser genutzt werden und ein sozialer Kontrolleffekt bei der Verteilung von Hundekotbeuteln entstehen.
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Hellerhofstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.07.2026.
- Bebauungsplan Nr. 928 – Südlich Frankenallee/Hellerhofstraße hier: Satzungsbeschluss – § 10 (1) BauGB13.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Spielplatz Hellerhofstraße06.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Seit Jahren fördert die Stadt Frankfurt Mietervereine und Mietinitiativen, um die Mieterberatung zu stärken. Angesichts30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Hellerhofstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob ein eingezäunter Hundeauslaufbereich auf dem Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße eingerichtet werden kann. In diesem Zuge soll der Hundekotbeutelspender an der Kreuzung Frankenallee/Ecke Hellerhofstraße in direkte Nähe der Eingänge der eingezäunten Hundewiese verlegt werden, um Missbrauch der Beutel als Sitzunterlage durch eine bessere Einsehbarkeit und soziale Kontrolle zu erschweren.
Begründung
Die Wiese wird von Menschen nicht genutzt. Um den bestehenden Platz von ca. 70 Metern mal 15 Metern effizient zu nutzen und den sich dort ohnehin auslaufenden Hunden gerecht zu werden, soll eine umzäunte Hundewiese geschaffen werden, in der sich die Tiere ohne Leine frei bewegen können. Sofern sich die Nutzung bewährt, können kleinere Spielgeräte/Hindernisse für die Hunde auf der Wiese sowie ein Trampelpfad für die Menschen in der Mitte der Fläche eingerichtet werden. Der bestehende Spender für Hundekotbeutel an der Kreuzung Frankenallee/Hellerhofstraße wurde zuletzt als "Sitzunterlagenspender" fehlgenutzt. Eine Versetzung des Hundekotbeutelspenders an einen Zugang bietet sich daher an. Mit der Stellungnahme vom 20.10.2023, ST 2166, hatte der Magistrat beispielsweise in Kalbach/Riedberg bereits eine eingezäunte Hundewiese zugesagt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 8. Juli 2023OFOF 420/12Eingrenzung der Hundeauslauffläche im BonifatiusparkOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 14. Juli 2023OMOM 4322Eingrenzung der Hundeauslauffläche im BonifatiusparkDirektanregung
- 20. Oktober 2023STST 2166Eingrenzung der Hundeauslauffläche im BonifatiusparkStellungnahme
- 11. Juni 2024OFOF 1306/1Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des KotbeutelspendersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5739Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des HundekotbeutelspendersDirektanregung
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 2130Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des HundekotbeutelspendersStellungnahme
- 28. Januar 2025OFOF 1514/1Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee umsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0