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Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
151 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, einen Runden Tisch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohngemeinschaft Bonameser Straße einzurichten, um den zukünftigen Umgang und die Weiterentwicklung des Wohnwagenstandplatzes zu besprechen. Dies ist notwendig, um die Geschichte der institutionellen Ausgrenzung zu beenden und den Bewohnern ein würdevolles Wohnen zu ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird erneut und nachdrücklich gebeten, in einem Runden Tisch mit dem Ortsbeirat, den zuständigen Dezernenten, den beteiligten Einrichtungen sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern den künftigen Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohngemeinschaft Bonameser Straße und die Möglichkeiten für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Wohnwagenstandplatzes zu besprechen.

Begründung

Der Umgang mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße steht für ein dunkles Kapitel der Frankfurter Geschichte und verdient ein sensibles Vorgehen. Mit der Stellungnahme vom 18.11.2019, ST 2121, wird der Magistrat dieser Verantwortung nicht gerecht. Man darf nicht vergessen: Die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre Angehörige waren Opfer der Verfolgung im Nationalsozialismus und erlitten in der Vergangenheit eine mehr oder weniger offen repressive Behandlung durch die Stadt Frankfurt. Zum Beispiel wurde die NS-Rassenforscherin Eva Justin in der Wohngemeinschaft in den 60er-Jahren eingesetzt. Diese Einstellung ist noch in der gegenwärtigen Behandlung der Bewohnerinnen und Bewohner (Stichwort: Zuzugsverbot und Zwangsräumung) und im sprachlichen Duktus der Stellungnahme ST 2121 zu erkennen, wie der offene Brief vom 18.12.2019 mit namhaften Unterzeichnern (wie z.B. des Verbands der Sinti und Roma, der Bildungsstätte Anne Frank und des Vereins Gegen Vergessen - Für Demokratie) darlegt. Der Ortsbeirat fordert einen respektvollen Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohngemeinschaft Bonameser Straße als langjährige Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks. Ein Prozess des Dialogs, der mit einem Runden Tisch in Gang gesetzt wird, muss das Ziel haben, ihnen ein gesichertes und würdevolles Wohnen zu ermöglichen und die Geschichte der institutionellen Ausgrenzung vonseiten der Stadt Frankfurt zu beenden. Die Stellungnahme ST 2121 enthält außerdem mehrere gravierende sachliche Fehler, die Zweifel an der Schlüssigkeit der Argumentation aufwerfen: - Den Beschlüssen vom 30.01.1975, § 2354, und vom 25.11.1983, Nr. 20178, sind keine Hinweise zu entnehmen, dass der Wohnwagenstandplatz mittel- bis langfristig geschlossen werden soll, sie sind in Wirklichkeit auf eine Verbesserung der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner gerichtet. - Die aktuellen Zwangsräumungen sind mit einem Zuzugsverbot begründet. Mit der Übernahme der Verwaltung des Platzes 1983 hat die Wohnheim GmbH Nutzungsverträge mit den damaligen Bewohnern abgeschlossen. Es gibt aber keine sachliche Grundlage für die Weigerung, mit nachfolgenden Generationen Nutzungsverträge abzuschließen. - Laut der Stellungnahme ST 2121 ist die inzwischen beseitigte Kontamination des Geländes ausschließlich auf "umweltrechtlichen Problemen" der Bewohnerinnen und Bewohner zurückzuführen. Fakt ist, dass das Gelände von den Alliierten als Mülldeponie benutzt wurde und dort in den 60er- und 70er-Jahren mit Genehmigung der Stadt Frankfurt schwermetallhaltige Schlacke von der Müllverbrennungsanlage in der Nordweststadt abgeladen wurden. Ein Großteil der Bodenkontamination wird auf diese Nutzung zurückzuführen sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2019OFOF 643/9Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickelnOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. Juni 2019OMOM 4721Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickelnDirektanregung
  3. 18. November 2019STST 2121Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickelnStellungnahme
  4. 20. Dezember 2019STST 2361Konzept für geeignete Wohnmöglichkeiten für Reisende in FrankfurtStellungnahme
  5. 13. Januar 2020OFOF 746/9Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, LINKE.
  6. 23. Januar 2020Sie sind hier
    OMOM 5678Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
    Direktanregung
  7. 23. Januar 2020OFOF 751/9Zusatz-Antrag zu Antrag OF 746/9Ortsbeiratsantrag · BFF
  8. 23. Januar 2020OMOM 5679Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeDirektanregung
  9. 29. Mai 2020STST 1067Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme
  10. 26. Juni 2020STST 1226Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme
  11. 27. November 2020STST 2065Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme
  12. 19. Juni 2021OFOF 70/9Sachstand Wohngemeinschaft Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  13. 8. Juli 2021VV 116Sachstand Wohngemeinschaft Bonameser StraßeAnfrage
  14. 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 151 WochenSTST 907Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 39 · 28.05.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 40 · 25.06.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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