Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln

Details im PARLIS OM_4721_2019
18.11.2019

Stellungnahme des Magistrats

Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln

Details im PARLIS ST_2121_2019
13.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Details im PARLIS OF_746-9_2020
23.01.2020

Anregung Ortsbeirat

Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Details im PARLIS OM_5678_2020
26.06.2020

Stellungnahme des Magistrats

Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Details im PARLIS ST_1226_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5678 entstanden aus Vorlage: OF 746/9 vom 13.01.2020

Betreff: Runder Tisch mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.1975, § 2354; Beschl. d. Stv.-V. vom 25.11.1983, § 20178; OM 4721/19 OBR 9; ST 2121/19 Der Magistrat wird erneut und nachdrücklich gebeten, in einem Runden Tisch mit dem Ortsbeirat, den zuständigen Dezernenten, den beteiligten Einrichtungen sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern den künftigen Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohngemeinschaft Bonameser Straße und die Möglichkeiten für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Wohnwagenstandplatzes zu besprechen.

Begründung:

Der Umgang mit der Wohngemeinschaft Bonameser Straße steht für ein dunkles Kapitel der Frankfurter Geschichte und verdient ein sensibles Vorgehen. Mit der Stellungnahme vom 18.11.2019, ST 2121, wird der Magistrat dieser Verantwortung nicht gerecht. Man darf nicht vergessen: Die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre Angehörige waren Opfer der Verfolgung im Nationalsozialismus und erlitten in der Vergangenheit eine mehr oder weniger offen repressive Behandlung durch die Stadt Frankfurt. Zum Beispiel wurde die NS-Rassenforscherin Eva Justin in der Wohngemeinschaft in den 60er-Jahren eingesetzt. Diese Einstellung ist noch in der gegenwärtigen Behandlung der Bewohnerinnen und Bewohner (Stichwort: Zuzugsverbot und Zwangsräumung) und im sprachlichen Duktus der Stellungnahme ST 2121 zu erkennen, wie der offene Brief vom 18.12.2019 mit namhaften Unterzeichnern (wie z.B. des Verbands der Sinti und Roma, der Bildungsstätte Anne Frank und des Vereins Gegen Vergessen - Für Demokratie) darlegt. Der Ortsbeirat fordert einen respektvollen Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohngemeinschaft Bonameser Straße als langjährige Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks. Ein Prozess des Dialogs, der mit einem Runden Tisch in Gang gesetzt wird, muss das Ziel haben, ihnen ein gesichertes und würdevolles Wohnen zu ermöglichen und die Geschichte der institutionellen Ausgrenzung vonseiten der Stadt Frankfurt zu beenden. Die Stellungnahme ST 2121 enthält außerdem mehrere gravierende sachliche Fehler, die Zweifel an der Schlüssigkeit der Argumentation aufwerfen: - Den Beschlüssen vom 30.01.1975, § 2354, und vom 25.11.1983, Nr. 20178, sind keine Hinweise zu entnehmen, dass der Wohnwagenstandplatz mittel- bis langfristig geschlossen werden soll, sie sind in Wirklichkeit auf eine Verbesserung der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner gerichtet. - Die aktuellen Zwangsräumungen sind mit einem Zuzugsverbot begründet. Mit der Übernahme der Verwaltung des Platzes 1983 hat die Wohnheim GmbH Nutzungsverträge mit den damaligen Bewohnern abgeschlossen. Es gibt aber keine sachliche Grundlage für die Weigerung, mit nachfolgenden Generationen Nutzungsverträge abzuschließen. - Laut der Stellungnahme ST 2121 ist die inzwischen beseitigte Kontamination des Geländes ausschließlich auf "umweltrechtlichen Problemen" der Bewohnerinnen und Bewohner zurückzuführen. Fakt ist, dass das Gelände von den Alliierten als Mülldeponie benutzt wurde und dort in den 60er- und 70er-Jahren mit Genehmigung der Stadt Frankfurt schwermetallhaltige Schlacke von der Müllverbrennungsanlage in der Nordweststadt abgeladen wurden. Ein Großteil der Bodenkontamination wird auf diese Nutzung zurückzuführen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4721
Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2121 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1226
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0