Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS OF_743-9_2020
23.01.2020

Anregung Ortsbeirat

Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS OM_5675_2020
19.06.2020

Stellungnahme des Magistrats

Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS ST_1206_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 743/9 vom 13.01.2020

Betreff: Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
Die mit dem Ortsbeirat eingeführte Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße sollte die Dauerparker, hauptsächlich Pendler aus dem Umland, abschrecken, was auch gelungen ist. Allerdings hat dies dazu geführt, dass die Pendler nun in die angrenzenden Straßen, die bereits unter dem hausgemachten Parkdruck leiden, ausweichen und hier die Parkplätze blockieren. Sinnvoll wäre es, über die Einführung von Bewohnerparken nachzudenken. Da die Umsetzung einer solchen Regelung in der nächsten Zeit mehr als unrealistisch ist, müsste zu einer anderen Lösung gegriffen werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Zeiten des Parkverbots so zu verändern, dass einerseits die Pendler abgeschreckt werden, die Anwohner aber die Möglichkeit erhalten, tagsüber ihr Fahrzeug legal abzustellen. Im Bereich der Parkautomaten ist bei diesen Überlegungen unter anderem die Einführung einer sogenannten Brötchentaste miteinzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1206
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2