Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
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Bisheriger Verlauf
13.01.2020
23.01.2020
19.06.2020
Antrag Ortsbeirat
Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_743-9_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_5675_2020Stellungnahme des Magistrats
Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS ST_1206_202013.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_743-9_202023.01.2020
Anregung Ortsbeirat
Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_5675_202019.06.2020
Stellungnahme des Magistrats
Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS ST_1206_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 743/9 vom 13.01.2020
Betreff: Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
Die mit dem Ortsbeirat eingeführte Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße sollte die Dauerparker, hauptsächlich Pendler aus dem Umland, abschrecken, was auch gelungen ist. Allerdings hat dies dazu geführt, dass die Pendler nun in die angrenzenden Straßen, die bereits unter dem hausgemachten Parkdruck leiden, ausweichen und hier die Parkplätze blockieren. Sinnvoll wäre es, über die Einführung von Bewohnerparken nachzudenken. Da die Umsetzung einer solchen Regelung in der nächsten Zeit mehr als unrealistisch ist, müsste zu einer anderen Lösung gegriffen werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Zeiten des Parkverbots so zu verändern, dass einerseits die Pendler abgeschreckt werden, die Anwohner aber die Möglichkeit erhalten, tagsüber ihr Fahrzeug legal abzustellen. Im Bereich der Parkautomaten ist bei diesen Überlegungen unter anderem die Einführung einer sogenannten Brötchentaste miteinzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2